Der CDU-Kreisverband Coesfeld möchte am 14. Juni 2008 auf dem 29. CDU-Landesparteitag in Nordrhein-Westfalen den Antrag auf ein generelles Verbot der privaten Haltung von gefährlichen exotischen Tieren in Nordrhein-Westfalen einbringen. Begründet wird dies – wie leider schon häufig geschehen – durch ein Argumentationsgeflecht, in dem Aspekte des Tierschutzes und der öffentlichen Sicherheit ohne ausreichende Berücksichtigung wissen-schaftlicher Grundlagen vermischt werden. Da verschiedene Bereiche wie Tierschutz, Artenschutz und öffentliche Sicherheit einbezogen werden müssen, entsteht eine schwer gegeneinander abzuwiegende Interessenlage, in deren Folge ein Argumentationsgeflecht entsteht, welches ohne spezifisch geschulten Sachverstand zu Fehlinterpretationen verleitet. Aus diesem Grund wendet sich der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) direkt an den CDU-Landesverband Nordrhein-Westfalen und den regierenden Ministerpräsidenten, Herrn Jürgen Rüttgers. Der BNA lehnt ein generelles Haltungsverbot für gefährliche Tiere strikt ab. Er bietet seinen Sachverstand an, für eine dringend erforderliche Erarbeitung von bundesweiten, vernünftig umsetzbaren Regelungen für die Haltung von potentiell gefährlichen Tierarten.
In seiner Begründung schreibt der CDU-Kreisverband Coesfeld u.a., dass die Haltung gefährlicher exotischer Tiere in Privathand immer mehr zunimmt. Verlässliche und belastbare Zahlen hierzu werden aber nicht genannt. Die zitierten Angaben stammen entweder vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn und beinhalten alle eingeführten Reptilien (es wird nicht differenziert zwischen gefährlich und ungefährlich, auch Ausfuhrzahlen werden nicht genannt) oder basieren auf Annahmen von Tierschutzorganisationen, (wörtlich) „die davon ausgehen, dass in Deutschlands Privatwohnungen 200.000 Riesen- und 100.000 Würgeschlangen gehalten werden.“ Hätte jemand aus dem CDU-Kreisverband die Gelegenheit gehabt, sich ausreichend tiefgründig mit der Thematik auseinander zu setzen, wüsste er, dass der Begriff Würgeschlangen wissenschaftlich nicht existiert und dass es innerhalb der Riesenschlangen (Boidae) Arten gibt, die deutlich unter 1,50 Körpergröße bleiben. Des Weiteren wird von „erheblichen Gefahren für die Bürger des jeweiligen Hauses, der Straße oder ….. der ganzen Stadt“ gesprochen. Festgemacht wird dies wiederum am Hörensagen („immer wieder hört man …..“) und an einem Fall, im dem ein Kind von einem Geparden angegriffen wurde (Wassenberg). Oberstes Gebot für die private Haltung ist für den BNA die öffentliche Sicherheit: Zu keiner Zeit darf die menschliche Gesundheit gefährdet sein, insbesondere in Bezug auf Kinder ist hier absolute Sicherheit zu gewährleisten. Angriffe durch Hunde mit teilweise schlimmsten Verletzungen sind statistisch wesentlich relevanter. Zudem werden tierschutzrechtliche Aspekte angeführt, die gegen eine Haltung von exotischen Tieren im Allgemeinen sprechen. Auch hier wird wiederum sehr einseitig argumentiert, da tierschutzwidrige Haltungen bei nicht exotischen Tieren mit Sicherheit mindestens genauso häufig vorkommen, insbesondere bei kommerziellem Druck, wie beispielsweise i. d. landwirtschaftlichen Nutztier-haltung. Die Exotenhaltung ist eine Liebhaberhaltung mit großem privatem und finanziellem Engagement. Das Tierschutzgesetz gilt aber für alle Tiere im gleichen Sinne.
Der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. fordert daher eine ernsthafte Diskussion über das Thema „Potentiell gefährliche Tiere“ und keinen übereilten, politischen Schnellschuss. Dem BNA geht es dabei nicht um ein pauschales „Alles-Ist-Erlaubt“, sondern um eine möglichst bundeseinheitliche und praktikable Regelung, die allen verantwortungsvollen privaten Haltern von potentiell gefährlichen Tieren eine gesetzeskonforme und sichere Haltung ermöglicht und nicht verunsichert oder gar kriminalisiert. Der BNA setzt sich zudem mit Nachdruck für eine kontrollierbare und sachkundige Haltung „potentiell gefährlicher Tiere“ ein. Diesen konstruktiven Ansatz hatte auch ein Arbeitskreis „Gefährliche Tiere“, in dem Vertreter des zuständigen Ministeriums in Nordrhein-Westfalen sowie Fachleute aus den zuständigen Überwachungsbehörden, den Verbänden (BNA u. DGHT), der Wissenschaft und dem Zoll vertreten sind. Ein generelles Haltungsverbot, wie es kürzlich in Hessen verabschiedet wurde, führt nach unserer Überzeugung zu einer Kriminalisierung der seriösen Halter und zu einem Abtauchen der Szene in den Untergrund. Mit der sog. Kampfhundeverordnung entstand ein teilweise unausgewogenes Regelwerk, welches bei Tierhaltern, den Bürgern, den Überwachungsbehörden und anderen Sachverständigen zu massiven Vorbehalten gegenüber den Vollzugskonsequenzen führte (Pressemitteilung Bundestierärztekammer „Hessen tötet zu viele Tiere“). Viel sinnvoller erscheint uns daher eine bundeseinheitliche Meldepflicht für gefährliche Tierarten und erfüllbare Auflagen für Händler und Halter. Hierfür würden ein spezieller Sachkundenachweis, eine generelle Meldepflicht, das Führen eines Bestandbuches und die Einhaltung von Sicherheits-auflagen, z.B. abschließbare Terrarien aus Sicherheitsglas, zählen.
Auf die aufgeführten Punkte möchten wir näher eingehen. Wir halten es für dringend erforderlich, dass der Begriff „potentiell gefährlich“ nicht emotional, sondern objektiv und auf wissen-schaftlicher Basis definiert wird. In den bisherigen Länderverordnungen können Sie viele, sehr unverständliche Nennungen von Tierarten und wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Formulierungen finden. Die unterschiedliche Interpretation undeutlicher Rechtsbegriffe kann zu unterschiedlicher Auslegung führen, was in der Öffentlichkeit als Behördenwillkür wahrgenommen wird. Was darf/kann man sich unter einer tropischen Giftspinne (Bremen) vorstellen oder warum sollten klein bleibende Würgeschlangen, wie die Königspython (Körpergröße deutlich unter 2 Meter) für den Menschen gefährlich sein oder gefährlich werden können? Und weshalb beziehen sich die (geplanten) Regelungen ausschließlich auf exotische Tiere? Auch von anderen – nicht exotischen – Tiergruppen geht ebenfalls eine Gefahr aus.
Natürlich können Reptilien, wie z.B. Leguane oder Warane zubeißen, aber die Schädigung ist vergleichbar mit dem Biss eines Meerschweinchens oder eines Papageis. Und wir können uns nicht vorstellen, dass die Haltung aller Meerschweinchen oder Papageien in Nordrhein-Westfalen ebenfalls verboten werden soll. Ähnliches gilt für Honigbienen, die ein stärkeres Gift besitzen als viele tropische wirbellose Terrarientiere (z. B. ein Großteil der Vogelspinnen). Hier helfen keine pauschalen Vorurteile, vermischt mit Unkenntnis und Angst, sondern nur wissenschaftlich gesicherte Fakten. Natürlich gibt es Arten, z. B. „Giftschlangen“, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht. In diesem Fall müssen die Belange der öffentlichen Sicherheit aller oberste Priorität haben. Wer solche Tiere halten möchte, muss natürlich extrem hohe Haltungsansprüche erfüllen. Ebenso sollte ein Zentralregister eingeführt werden, wo jeder Tierhalter seine „gefährlichen Tiere“ melden muss. Auch das Führen eines Nachweisbuches, ähnlich wie bei geschützten Tieren, wäre eine sinnvolle Möglichkeit der Kontrolle. Außerdem muss ein Sachkundenachweis für jeden Händler und Halter „gefährlicher Tiere“ vorgeschrieben werden. Der BNA führt seit über fünf Jahren ein sehr erfolgreiches Fort- und Weiterbildungsprojekt nach § 11 Tierschutzgesetz durch, das bundesweit anerkannt ist.
Wir appellieren daher nochmals an alle Bundesländer, sich auf eine bundeseinheitliche Regelung zu den „Gefährlichen Tieren“ zu einigen. Die Forderungen des CDU-Kreisverbandes Coesfeld an den CDU-Landesparteitag birgt die Gefahr in sich, das Ziel der öffentlichen Sicherheit des Tier- und Artenschutzes zu verfehlen. Die Landesregierung sollte bei diesem Thema die Kompetenz der Fachverbände nutzen. Tierschutz ist oftmals emotional verblendet.
Lorenz Haut
BNA-Geschäftsführer